Straßensanierung Bellheim

Straßensanierungsprogramm und  Ausbaubeiträge

Liebe  Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Wahrheit liegt bekanntlich auf der Straße.  Der lang anhaltende und besonders harte Winter hat etliche Straßenzüge in Bellheim mit Schäden überzogen. Allerdings ist für das marode Straßensystem Bellheims nicht dieser Winter alleine verantwortlich.

Die Lebensdauer einer Straße richtet sich nach vielen Gesichtspunkten. Zum Einen hängt diese von der Qualität des Straßenbaus und natürlich zum Anderen von deren Verkehrsbelastung ab.

 Bisher wurden viele Straßenzüge mit einer Deckschicht kosmetisch erneuert ohne dabei den Untergrund zu sanieren. Gehwege wurden provisorisch erneuert oder ausgebessert. Diese zeitlich wirkenden Reparaturen müssen nun durch Umfangreiche Ausbaumaßnahmen nachgebessert werden.

Dazu wurden durch ein unabhängiges Gutachterbüro die Bellheimer Straßen hinsichtlich Beschädigungen und Ausbaustand untersucht. Als Grundlage diente dazu die Erfassung der Straßen als Anlagevermögen, bei der  Umstellung auf die Kommunale Doppik in Rheinland Pfalz.

Diese Angaben wurden durch das Planungsbüro überprüft und überarbeitet. Herausgekommen ist ein umfangreiches Straßensanierungsprogramm.

Die für den Straßenausbau entstandenen Ausbaubeiträge wurden abzüglich des Gemeindeanteils bisher nur auf die Anlieger/Grundstückseigentümer des betroffenen Straßenzuges umgelegt. Dies bedeutete oft eine hohe Einmalzahlung für den Einzelnen Anlieger.

Etwas besser waren dabei die Anlieger gestellt, die an Landesstraßen ihre Grundstücke besitzen. Dort wurden für den Ausbau nur die Kosten der  Gehwege als umlagefähige Beiträge von den Anliegern gefordert. Der Straßenbau selbst ist Sache des Landes. Je nach Grundstücksgröße waren  dies allerdings auch für die Gehwege mehrere Tausend Euro für den Einzelnen.

In der Vergangenheit wurden Straßen nicht ausgebaut weil genau diese hohen Anliegerbeiträge politisch gegenüber den betroffenen Anliegern nicht zu vertreten waren.

Daher kam es zu einem Sanierungsstau.

Nicht Bellheim alleine hat das Problem, ein marodes Straßensystem zu besitzen. Auch andere Kommunen stehen vor gewaltigen finanziellen Herausforderungen, hinsichtlich des Straßenausbaus.

Was also tun? Nun eine Chance das Straßensystem wieder herzustellen bietet dabei der Gesetzgeber, der festgelegt hat, dass auch für den Straßenausbau das Beitragssystem von einmaligen Beiträgen auf wiederkehrende Beiträge umgestellt werden kann. Viele Kommunen in unserem Umkreis, auch innerhalb der Verbandsgemeinde, haben diese Möglichkeit ergriffen und das Beitragssystem umgestellt.

Wie funktioniert das Beitragssystem?

Nun die Antwort haben alle Eigentümer von Grundstücken in Bellheim bereits jährlich in Ihrem Briefkasten. Die wiederkehrenden Beiträge sind bereits eingeführt worden. Allerdings nicht für den Straßenausbau sondern für die Grundstücksentwässerung. Dort zahlen alle  Grundstücksbesitzer bereits seit Jahren die wiederkehrenden Beiträge für das Kanalnetz der Gemeinde an die Verbandsgemeindewerke. Dies in drei Raten pro Jahr.

 

Rechtsanwalt Gerd Thielmann (Mag. rer. publ., Dipl. Verwaltungswirt (FH)) ist Referent beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für das Straßenbeitragsrecht und hat hierzu eine Publikation veröffentlicht, die Auszugsweise abgedruckt wird:

Wie funktioniert der wiederkehrende Beitrag?

Die Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind grundsätzlich zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gesetzlich verpflichtet. Dabei haben sie die Wahl, ob sie für den Straßenausbau Einmalbeiträge oder aber wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erheben.

Beim „klassischen“ Einmalbeitrag müssen für den Straßenausbau nur die Anlieger der einen

ausgebauten zahlen.[..] Die Heranziehung zu Einmalbeiträgen findet regelmäßig nur in relativ großen Zeitabständen (meist deutlich über 20 Jahre) statt, dann allerdings mit einer relativ hohen einmaligen Beitragsbelastung.

Die Beitragssätze, welche sich neben den Kosten für den Straßenausbau insbesondere an der Zahl und Größe der erschlossenen Grundstücke orientieren, liegen bei einem Vollausbau

meist zwischen 10 und 25 € pro Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche, teilweise aber

auch deutlich darüber. Dementsprechend sind Beiträge von 10.000 € und mehr für den Vollausbau einer Straße für „normale“ Wohngrundstücke nicht die Ausnahme, sondern vielmehr die Regel.

Der wiederkehrende Straßenbeitrag geht von einer ganz anderen Sichtweise aus. Hier wird

nicht auf die einzelne Straße (Verkehrsanlage) abgestellt, sondern vielmehr auf ein ganzes

Straßensystem. Beitragspflichtig ist dabei jedes entsprechend nutzbare Grundstück, welches

von diesem Straßensystem erschlossen wird. Die Solidargemeinschaft wird nicht von den

Anliegern einer bestimmten Straße, sondern von allen Anliegern der gesamten Stadt oder

Gemeinde (oder ausnahmsweise bestimmter abgegrenzter Gebietsteile hiervon) gebildet.

Der Grundstückseigentümer zahlt nicht mehr nur für die Straße „vor seiner Haustür“, sondern

für alle Straßen des Ermittlungsgebietes (welches regelmäßig aus dem gesamten Straßensystem der Ortschaft oder einzelner Ortsteile gebildet wird). Der wiederkehrende Straßenbeitrag wird damit nicht nur von den Grundstückseigentümern an der einen ausgebauten Straße erhoben, sondern von allen Grundstückseigentümern des Ermittlungsgebietes. Die Heranziehung zum wiederkehrenden Beitrag erfolgt meist jährlich. Dies macht sich allerdings auch in der Höhe des zu zahlenden Beitrages deutlich bemerkbar, denn dieser liegt durchschnittlich unter 5 % des andernfalls zu zahlenden Einmalbeitrages.

Wiederkehrende Beiträge führen somit im Ergebnis zur Nivellierung des Beitragssatzes in zweifacher Hinsicht, nämlich der Verteilung auf viele Köpfe und der Verteilung auf einen gestreckten Zeitraum. Ausgehend von dem Gedanken, dass in jedem Jahr Ausbaumaßnahmen bzw. Kosten hierfür anfallen, ergibt sich dann ein Beitrag, der jährlich wiederkehrt, also ein „wiederkehrender Beitrag“. Bei kleineren Gemeinden bzw. Abrechnungsgebieten wird dieser allerdings mangels ständiger Baumaßnahmen nicht jedes Jahr anfallen. Hintergedanke des wiederkehrenden Beitrages ist, dass der einzelne Grundstückseigentümer nicht nur die eine Straße „vor seiner Haustür“ in Anspruch nimmt. Vielmehr nutzt und benötigt er auch viele andere Straßen des örtlichen Verkehrsnetzes, um zu seinem Grundstück zu gelangen[..] Auch gilt es zu berücksichtigen, dass typischerweise jeder Grundstückseigentümer das gemeindliche Verkehrsnetz in Anspruch nimmt, um die örtliche Infrastruktur zu nutzen, beispielsweise für Fahrten zum Bäcker, Metzger, Kirche, Sportplatz, Kindergarten, Schulen, Arzt, Apotheke, Rathaus usw.

Der Gesetzgeber hat den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, „anstelle“ von Einmalbeiträgen wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben. Dieses „anstelle“ soll jedoch nicht auf ein Regelausnahmeverhältnis hinweisen, vielmehr stehen beide Beitragssysteme gleichberechtigt nebeneinander.

[..] Langfristig gesehen führt der wiederkehrende Straßenbeitrag bei der Gemeinde zu in

etwa gleich hohen Einnahmen wie der Einmalbeitrag. Umgekehrt erfahren die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer in ihrer Gesamtheit in etwa die gleiche Beitragsbelastung wie beim Einmalbeitrag. Die individuelle Beitragsbelastung hingegen unterliegt Schwankungen bzw. Abweichungen, welche insbesondere darin begründet sind, dass Kostenunterschiede einzelner Straßen zueinander nicht mehr zu einer unterschiedlichen Beitragsbelastung führen. Außerdem werden Grundstückseigentümer an klassifizierten Straßen, deren Fahrbahn regelmäßig in der Straßenbaulast von Bund, Land oder Kreis stehen, gleichermaßen zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen, wie es bei Grundstückseigentümern an Gemeindestraßen der Fall ist. Auch wenn sich also durch den wiederkehrenden Beitrag einerseits die Gemeinde und andererseits die Gesamtheit der Grundstückseigentümer nicht besser oder schlechter stellen, ergeben sich innerhalb der Gemeinschaft der Beitragspflichtigen Unterschiede in der Beitragsbelastung gegenüber den Einmalbeiträgen. Wiederkehrende Beiträge für Straßen haben u. a. den Sinn, die finanzielle Belastung gleichmäßig und damit weniger spürbar aufzuteilen. Insoweit ist dies eine Art „Verrentung“ einmaliger Beiträge ohne Zinsen. [..]

Viele Gerüchte und Fehlinformationen sind derzeit im Umlauf und verunsichern die Bevölkerung. Dies ist nicht gewollt und auch nicht gewünscht. Die Entwicklung eines Konzeptes, das Abwägen von Vorteilen und Nachteilen, erfordert ein konzentriertes Arbeiten aller beteiligter Mandatsträger und Ausschussmitglieder des Gemeinderates Bellheim.

Als oberste Priorität war dabei für alle Mitwirkenden von Anfang an klar, ohne die Beteiligung der Bevölkerung und einer breiten Öffentlichkeitsarbeit, die mit Tatsachen und Fakten aufwartet und nicht mit Fehlinformationen oder Halbwahrheiten gespickt ist, kann keine Entscheidung getroffen werden.

 

 
 
   
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